Rechtsstaat
für alle!

Wir kämpfen für die Rechte der Natur

Warum subjektive Rechte für die Natur?

Unsere Rechtssysteme sind von Menschen und für Menschen gemacht. Wir gelten darin als Rechtssubjekt, genießen Grundrechte, Menschenrechte, verfügen über eine Rechtsfähigkeit und sind gleich vor dem Gesetz. Wir können Gerichte anrufen und Klage erheben. Die Natur auf der anderen Seite gilt vor dem Gesetz als Rechtsobjekt ohne eigene Rechte. Sie ist nicht rechtsfähig, hat keine Rechtspersönlichkeit und wird weitgehend wie eine Sache behandelt. Das führt dazu, dass die Natur systematisch benachteiligt wird und Urteile zu ihrem Nachteil ausgesprochen werden. Beispielsweise ist es nach dem Deutschen Tierschutzgesetzt erlaubt, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, solange dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Wirtschaftliche Interessen werden dabei regelmäßig von Gerichten als vernünftige Gründe akzeptiert. Das würden die betroffenen Tiere sicherlich anders bewerten.

Das geltende Verbandsklagerecht räumt staatlich anerkannten Umweltschutzorganisationen in bestimmten Fällen zwar die Befugnis ein, die Natur vor Gericht zu vertreten. Unter diesem System ist jedoch ein umfangreiches Vollzugsdefizit zu beobachten. Die Natur kommt nicht einmal zu den wenigen Rechten, die sie hat, weil die Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert wird. Verfahren werden oft eingestellt und Strafen sind zu gering. Kurz gesagt: Das geltende Recht genügt nicht mehr, um die Natur ausreichend zu schützen.

Wie können Naturrechte funktionieren?

Wie es besser gehen kann, macht Ecuador vor. Das Land hat 2008 seine Verfassung reformiert und der Natur subjektive Rechte zugesprochen. Damit erhält die Natur ein allgemeines Recht auf Fortbestand und das Recht auf Wiederherstellung, wenn sie geschädigt ist. Dabei regelt die Verfassung auch, wer die Rechte der Natur vertritt: Alle Personen, Gemeinschaften, Völker und Nationen können sich an die staatlichen Behörden wenden, um die Rechte der Natur durchzusetzen. Die Verantwortung und die Möglichkeiten zum Schutz der Natur liegen damit bei der gesamten Gesellschaft und nicht nur bei Umweltschutzorganisationen.

Wie gut das funktionieren kann, zeigt das Verfahren um den Los Cedros-Nebelwald. In diesem Gebiet sollte mit einem Bergbau-Projekt Gold und Kupfer gefördert werden. Die Regierung hatte die entsprechenden Konzessionen bereits vergeben. Doch 2021 setzte das Verfassungsgericht die Rechte der Natur in einem Urteil durch. Der Wald soll unberührt bleiben. Viele Menschen hatten sich zusammengeschlossen, um diese Rechte zu verteidigen.

Unsere Forderungen!

Wir setzen uns dafür ein, das aktuelle Modell des Verbandsklagerechts zu überführen in ein umfassendes Konzept der Naturrechte. Alle Menschen sollen die Rechte der Natur vor Gericht einfordern können. Diese Rechte sollen zudem von universeller Natur sein und nicht nur für eine begrenzte Auswahl von Fällen gelten.

Was bedeutet das für uns Menschen?

Bei der Überführung unserer anthropozentrischen Rechtssysteme in ökozentristische Rechtssyteme wird der Natur ein Eigenwert zugesprochen. Überall dort wo Gerichte Interessensabwägungen zwischen Mensch und Natur heute eher zu Gunsten von Menschen auslegen, könnte sich eine ausgewogenere Abwägung einstellen. Denkbare wäre beispielsweise, dass wir Ferkeln nicht mehr unbetäubt ihre Ringelschwänze abschneiden dürfen, nur weil das die Aufzucht günstiger macht. Insgesamt müssten wir wohl bescheidener werden und die Natur mehr sich selbst überlassen. Die Belohnung dafür ist eine gesunde Umwelt, in der wir gerne leben.

Naturrechte in der Wissenschaft

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